Mandant werden?
Unser oberstes Prinzip: eine ordnungsgemäße Betreuung der bestehenden Mandanten. Um dies zu gewährleisten, können wir derzeit nur in den nachfolgend beschriebenen Beratungsfeldern Neumandate annehmen:

Privatpersonen
In den folgenden Fällen können wir Ihre steuerliche Vertretung ab dem Veranlagungsjahr 2025 übernehmen:
Privatpersonen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Grundstücksgemeinschaften / Erbengemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Unternehmen
Ab dem Veranlagungsjahr 2025 können wir Ihre steuerliche Vertretung übernehmen, wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Finanz- und Lohnbuchhaltung selbst erstellen oder durch einen Dritten erstellen lassen.
Im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung sind in unserer Kanzlei leider keine Kapazitäten frei.

Steuerstrafrecht
In der Vertretung steuerstrafrechtlicher Mandate sind derzeit leider keine Kapazitäten frei.

Rechtsberatung
Für anwaltliche Mandate sind derzeit leider keine Kapazitäten frei.